Ein No-Show kostet Sie mehr als eine leere Nacht. Das Zimmer ist blockiert, das Personal ist eingeplant, und das Geld fehlt, wenn Sie nicht vorbereitet sind. Zum No-Show-Management im Hotel gehören deshalb drei Dinge: eine klare No-Show-Policy in Ihren Buchungsbedingungen, eine Absicherung der Buchung vor der Anreise und ein fester Ablauf für den Fall, dass der Gast nicht kommt. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie das in Deutschland rechtssicher und praxistauglich funktioniert. Er richtet sich an kleine Hotels, Pensionen, Serviced Apartments und Ferienwohnungen.
Kurz gesagt
- Ein No-Show liegt vor, wenn der Gast nicht anreist und vorher nicht absagt. Das ist etwas anderes als eine Stornierung.
- Eine No-Show-Gebühr ist in Deutschland zulässig, wenn sie bei der Buchung wirksam vereinbart und dem Gast klar mitgeteilt wurde.
- Sie dürfen den Übernachtungspreis verlangen, müssen aber ersparte Aufwendungen abziehen. Üblich sind pauschal 20 % bei Frühstück, 30 % bei Halbpension und 40 % bei Vollpension.
- Die beste Gebühr ist die, die Sie nie berechnen müssen. Kreditkartengarantie, Anzahlung und Erinnerungsnachrichten senken das Risiko deutlich.
- Messen Sie No-Shows nach Kanal, Rate und Vorlaufzeit. Erst dann wissen Sie, wo Sie Ihre Regeln nachschärfen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ein No-Show ist und was ihn von einer Stornierung unterscheidet
- Was No-Shows im Betrieb wirklich kosten
- Die No-Show-Policy: Was in Ihre Buchungsbedingungen gehört
- Ist eine No-Show-Gebühr rechtens, und wie hoch darf sie sein?
- Vorbeugen: So senken Sie das No-Show-Risiko vor der Anreise
- Der Ablauf am Anreisetag und danach
- No-Shows messen und die eigenen Regeln verbessern
- Unsere Sicht: No-Show-Management ist ein Prozess, kein Paragraf
- So unterstützen wir Sie
- Häufige Fragen zu No-Shows im Hotel
- Quellen
Was ein No-Show ist und was ihn von einer Stornierung unterscheidet
Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet „Nichterscheinen“. Im Hotel spricht man von einem No-Show, wenn ein Gast eine bestätigte Buchung hat, nicht anreist und vorher nicht abgesagt hat. Weil das Zimmer in diesem Fall nicht mehr anderweitig vermittelt werden konnte, berechnen Hotels eine No-Show-Gebühr statt einer Stornierungsgebühr.
Der Unterschied ist für Ihre Abläufe wichtig:
| Merkmal | Stornierung | No-Show |
|---|---|---|
| Gast meldet sich vorher | Ja | Nein |
| Zimmer kann neu verkauft werden | Oft, je nach Vorlauf | Kaum, die Nacht ist meist verloren |
| Grundlage für Gebühren | Stornobedingungen mit Fristen | No-Show-Regel in AGB oder Buchungsbedingungen |
| Typische Höhe | Gestaffelt nach Frist | In der Regel Preis der gebuchten Leistung abzüglich ersparter Aufwendungen |
| Kommunikation danach | Bestätigung der Stornierung | Kontaktversuch, Dokumentation, Rechnung |
Für den Betrieb heißt das: Eine Stornierung gibt Ihnen Zeit zu reagieren, ein No-Show nicht. Deshalb muss das No-Show-Management greifen, bevor der Anreisetag kommt.
Was No-Shows im Betrieb wirklich kosten
Der offensichtliche Schaden ist der entgangene Umsatz für die Nacht. Hinzu kommen Folgekosten, die viele Häuser unterschätzen:
- Die Fixkosten laufen weiter. Rezeption, Housekeeping und Frühstück sind für den Gast eingeplant, egal ob er kommt.
- Andere Nachfrage wurde verdrängt. Gerade an ausgebuchten Tagen haben Sie vielleicht anderen Anfragen abgesagt.
- Die Kennzahlen sind verzerrt. Ihre Auslastung und Ihr RevPAR sehen auf dem Papier besser aus, als der Abend tatsächlich war. Wenn Sie diese Kennzahlen genauer einordnen möchten, hilft unser Glossar zu ADR, RevPAR und Occupancy.
- Abgaben können trotzdem anfallen. In manchen Kommunen zählt die bereitgestellte Unterkunft, nicht der tatsächliche Aufenthalt. In Emden etwa unterliegen No-Shows der Übernachtungssteuer, weil das Zimmer bereitgestellt wurde. Prüfen Sie die Satzung Ihrer eigenen Gemeinde, denn die Regeln sind nicht überall gleich.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Ein Haus mit 20 Zimmern und einer durchschnittlichen Rate von 110 € hat pro Woche einen einzigen nicht abgesicherten No-Show. Damit verliert es im Jahr rund 5.700 € Logisumsatz. Bei Gruppen oder langen Aufenthalten ist es schnell ein Vielfaches.
Die No-Show-Policy: Was in Ihre Buchungsbedingungen gehört
Eine No-Show-Gebühr ist nur so stark wie die Regel, auf der sie beruht. Der Hotelverband Deutschland (IHA) bezeichnet AGB als unverzichtbares Werkzeug für Rechtsklarheit im Kleingedruckten. Dazu gehören etwa transparente Regeln zu kommunalen Abgaben und wirtschaftlich vertretbare Stornofristen. Gut formulierte AGB senken außerdem das Abmahnrisiko.
Diese Punkte sollte Ihre No-Show-Policy klar regeln:
- Definition. Ab wann gilt ein Gast als No-Show? Zum Beispiel: keine Anreise bis zum Ende des Anreisetags und keine Nachricht an das Haus.
- Haltezeit des Zimmers. Bis wann halten Sie das Zimmer ohne Garantie frei, etwa bis 18:00 Uhr am Anreisetag?
- Höhe der Gebühr. Berechnen Sie nur die erste Nacht oder den gesamten Aufenthalt? Und wie ziehen Sie ersparte Aufwendungen ab?
- Folgenächte. Was passiert mit den weiteren gebuchten Nächten? Viele Häuser stornieren nach einem No-Show den Rest des Aufenthalts automatisch und berechnen ihn nach den Stornobedingungen.
- Zahlungsweg. Wie wird die Gebühr eingezogen, zum Beispiel über die hinterlegte Kreditkarte?
- Späte Anreise. Wie meldet der Gast eine späte Ankunft, damit aus „spät“ kein „No-Show“ wird?
- Abgaben. Fallen kommunale Abgaben wie eine Übernachtungs- oder Bettensteuer zusätzlich an?
Wichtig ist, dass der Gast diese Regeln vor dem Vertragsschluss sieht: auf der Buchungsseite, im Angebot und in der Buchungsbestätigung. Bei Buchungen über Portale gelten zusätzlich die Richtlinien, die Sie dort hinterlegt haben. Welche Stornorichtlinie auf Airbnb zu welchem Objekt passt, erklären wir in unserem Beitrag zur Airbnb-Stornierungsrichtlinie.
Auch formlose Absprachen zählen. Bei einer Nichtanreise sind mündliche wie schriftliche Verträge einschließlich E-Mails bindend. E-Mails mit Buchungsbezug sollten Sie laut demselben Beitrag zehn Jahre archivfest speichern. Im Streitfall ist diese Dokumentation Ihr wichtigstes Beweismittel.
Ist eine No-Show-Gebühr rechtens, und wie hoch darf sie sein?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, dass No-Show-Gebühren und Ausfallhonorare rechtlich zulässig sein können. Voraussetzung ist, dass sie bei der Buchung wirksam in den AGB vereinbart und die Bedingungen dem Kunden ausdrücklich mitgeteilt wurden. Eine Gebühr, die erst nach dem Nichterscheinen festgelegt wird, hält dagegen nicht.
Grundlage ist der Beherbergungsvertrag selbst. Ist er wirksam zustande gekommen, hat der Hotelier einen Anspruch auf Entschädigung bei Nichtinanspruchnahme. Der Gast kann sich also nicht einfach dadurch vom Vertrag lösen, dass er nicht erscheint.
Gleichzeitig dürfen Sie nicht mehr verlangen, als Ihnen tatsächlich entgangen ist. Sie müssen sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Als angemessen gelten in der gängigen Praxis diese Pauschalen:
| Gebuchte Leistung | Abzug für ersparte Aufwendungen | Sie berechnen |
|---|---|---|
| Übernachtung mit Frühstück | 20 % | 80 % des Preises |
| Halbpension | 30 % | 70 % des Preises |
| Vollpension | 40 % | 60 % des Preises |
Die Pauschalen stammen aus dem Beitrag von Hotelier.de zur korrekten No-Show-Rechnung.
Beispiel: Ein Gast bucht drei Nächte im Doppelzimmer mit Frühstück zu je 120 €, also 360 €. Er erscheint nicht und meldet sich nicht. Nach Abzug von 20 % ersparter Aufwendungen können Sie 288 € in Rechnung stellen. Konnten Sie zwei der drei Nächte noch an andere Gäste verkaufen, sinkt Ihr Anspruch entsprechend, denn doppelt kassieren dürfen Sie nicht.

Bei reinen Übernachtungen ohne Verpflegung, wie in vielen Ferienwohnungen und Serviced Apartments, fallen meist geringere ersparte Aufwendungen an. Das sind etwa Kosten für Endreinigung oder Wäsche, die ohne Gast nicht entstehen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Abzug für Ihr Objekt beziffern und in den AGB formulieren, lassen Sie die Klausel von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Reise- und Vertragsrecht prüfen. Das kostet einmal Geld und erspart Ihnen später jeden Streit.
Vorbeugen: So senken Sie das No-Show-Risiko vor der Anreise
Die meisten No-Shows lassen sich nicht über Gebühren lösen, sondern über Verbindlichkeit und Kommunikation. Diese Maßnahmen haben sich bewährt:
- Buchung mit Kreditkarte absichern. Der Hotelverband empfiehlt, Buchungen durch Hinterlegung einer Kreditkarte mit Starker Kundenauthentifizierung beim Buchungsvorgang abzusichern. So ist die Zahlung im Ernstfall gedeckt, und der Gast hat sich aktiv verpflichtet.
- Anzahlung für risikoreiche Buchungen. Für Hochsaison, Messetermine, Gruppen und lange Aufenthalte ist eine Anzahlung sinnvoll. Legen Sie die Höhe vorab fest und kommunizieren Sie sie klar.
- Raten trennen. Bieten Sie eine flexible Rate und eine günstigere, nicht erstattbare Vorauszahlungsrate an. Gäste, die sicher kommen, wählen oft die günstigere Variante, und Ihr Risiko sinkt.
- Erinnerungen automatisieren. Schicken Sie einige Tage vor der Anreise eine Nachricht und am Vortag eine zweite mit Check-in-Infos, Anfahrt und der Bitte um die Ankunftszeit. Wer absagen will, tut es dann eher vorher als gar nicht.
- Ankunftszeit abfragen. Fragen Sie aktiv nach der voraussichtlichen Ankunft. Spätanreisen sind ein häufiger Grund für vermeintliche No-Shows.
- Direktbuchungen stärken. Wer direkt bucht, hat oft eine engere Bindung zum Haus und ist für Sie direkt erreichbar.
- Überbuchen nur auf Basis von Daten. Bewusstes Überbuchen kann No-Shows ausgleichen. Es setzt aber verlässliche Zahlen voraus und einen Plan für den Fall, dass doch alle kommen. Ohne Auswertung ist es ein Glücksspiel auf Kosten der Gästezufriedenheit.
Wie sich die Gästekommunikation vor der Anreise automatisieren lässt, ohne unpersönlich zu wirken, zeigen wir auf unserer Seite zur KI-Gästekommunikation. Auch ein sauber aufgesetzter digitaler Check-in vermeidet Unklarheiten bei späten Anreisen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Check-in-Automation im Hotel.
Ein weiterer, oft übersehener Hebel ist der Mindestaufenthalt. Sehr kurze Aufenthalte mit langem Vorlauf werden häufiger unverbindlich gebucht. Wie Sie Mindestaufenthalte gezielt steuern, lesen Sie in unserem Beitrag zum Mindestaufenthalt als Preishebel.
Der Ablauf am Anreisetag und danach
Wenn der Gast nicht kommt, entscheidet ein fester Ablauf darüber, ob Sie Ihr Geld erhalten und den Gast trotzdem fair behandeln. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Kontakt versuchen. Rufen Sie den Gast am Abend an und schreiben Sie ihm eine kurze Nachricht. Manchmal steht er im Stau oder sein Flug ist verspätet.
- Stichzeit einhalten. Erst nach der in Ihren Bedingungen genannten Uhrzeit gilt der Gast als No-Show. Vorher geben Sie das Zimmer nicht weiter.
- Dokumentieren. Halten Sie Uhrzeit, Kontaktversuche und Antworten fest. Bei Portalbuchungen markieren Sie den No-Show fristgerecht im Extranet.
- Restnächte klären. Stornieren Sie die Folgenächte nach Ihrer Regel und geben Sie sie wieder in den Verkauf.
- Rechnung stellen. Berechnen Sie den Betrag nach Ihrer Policy abzüglich der ersparten Aufwendungen und weisen Sie die Position klar als No-Show aus. Automatisierte Prozesse helfen, Fehler zu vermeiden. Mehr dazu auf unserer Seite zu automatischen Rechnungen.
- Höflich nachfassen. Bleibt die Zahlung aus, empfiehlt Hotelier.de, den Gast zunächst mit Höflichkeitstelefonaten zur Zahlung zu bewegen, bevor Sie ein Inkassounternehmen einschalten.
- Inkasso oder Mahnverfahren. Erst wenn das nichts bringt, geben Sie die Forderung ab. Bei kleinen Beträgen sollten Sie abwägen, ob Aufwand und Gästebeziehung diesen Schritt rechtfertigen.
Wenn Sie das Zimmer weitervermieten können
Verkaufen Sie das Zimmer noch am selben Abend an einen Walk-in-Gast oder über Last-Minute-Kanäle, entfällt Ihr Schaden für diese Nacht ganz oder teilweise. Berechnen Sie dem No-Show-Gast dann nur, was Ihnen tatsächlich entgangen ist. Das ist fair und schützt Sie im Streitfall.
Wenn der Gast einen wichtigen Grund nennt
Krankheit, ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie: Ob ein solcher Grund Ihren Anspruch berührt, hängt vom Einzelfall und von Ihren vereinbarten Bedingungen ab. Im Zweifel klärt das eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht. Kaufmännisch lohnt sich trotzdem Kulanz, etwa eine Umbuchung auf einen anderen Termin. Ein Gast, der fair behandelt wurde, bucht wieder und schreibt keine schlechte Bewertung. Legen Sie intern fest, wer über Kulanz entscheidet und in welchem Rahmen. So handelt nicht jede Schicht anders.
No-Shows messen und die eigenen Regeln verbessern
Ohne Zahlen bleibt No-Show-Management Bauchgefühl. Mit wenigen Kennzahlen sehen Sie, wo das Problem tatsächlich liegt:
- No-Show-Quote: Teilen Sie die Anzahl der No-Shows durch die Anzahl der bestätigten Anreisen in einem Zeitraum. Beispiel: 6 No-Shows bei 400 Anreisen im Monat ergeben 1,5 %.
- Quote nach Kanal: Vergleichen Sie Direktbuchungen, Buchungsportale, Firmenkunden und Gruppen. Oft konzentrieren sich die No-Shows auf einen einzigen Kanal.
- Quote nach Rate: Flexible Raten haben meist mehr No-Shows als Vorauszahlungsraten. Zeigt sich das bei Ihnen deutlich, passen Sie den Preisabstand oder die Garantiebedingungen an.
- Quote nach Vorlaufzeit und Wochentag: Sehr frühe Buchungen und bestimmte Anreisetage können auffällig sein.
- Einzugsquote: Welcher Anteil der berechneten No-Show-Gebühren wurde tatsächlich bezahlt? Eine niedrige Quote deutet auf Lücken bei der Garantie oder der Kreditkartenprüfung hin.
Werten Sie diese Zahlen einmal im Monat aus und ändern Sie jeweils nur eine Regel, etwa die Garantiepflicht für einen Kanal. So erkennen Sie, welche Maßnahme wirkt. Wichtig: Erfassen Sie No-Shows im PMS immer mit demselben Status und nicht als normale Stornierung. Sonst sind Ihre Zahlen wertlos.
Unsere Sicht: No-Show-Management ist ein Prozess, kein Paragraf
Viele Betreiber, mit denen wir sprechen, setzen beim Thema No-Show zuerst an der Gebühr an. Wir sehen das anders. Eine wirksame Klausel ist Pflicht, aber sie ist das letzte Glied der Kette. Der größere Hebel liegt davor: in der Absicherung bei der Buchung, in rechtzeitiger und persönlicher Kommunikation vor der Anreise und in einem Ablauf, der am Anreiseabend ohne Rückfragen funktioniert.
In unserer Arbeit mit Ferienwohnungen, Gästehäusern und kleinen Hotels steuern wir diese Schritte über unsere eigene Software CENTCOM. Gästekommunikation, Preisoptimierung, Reinigung und Owner-Dashboard laufen dort in einem System zusammen. Für das Thema No-Show heißt das: Erinnerungen gehen automatisch raus, freie Nächte fließen sofort zurück in die Preisstrategie, und Sie als Eigentümer sehen jede Buchung und jeden Umsatz live. Unser Ziel ist, dass Sie möglichst selten überhaupt eine No-Show-Rechnung schreiben müssen. Und wenn doch, ist alles dokumentiert.
— RM
So unterstützen wir Sie
Sie möchten No-Shows, Stornierungen und Gästekommunikation nicht länger selbst im Blick behalten müssen? Mit unserem Hotel- und Gästehaus-Management übernehmen wir den Betrieb Ihrer Pension oder Ihres kleinen Hotels für 25 % Umsatzbeteiligung, inklusive Dynamic Pricing und automatisierter Gästekommunikation. Für Ferienwohnungen gibt es die Pakete RM Hosting Starter (15 %), Growth (20 %) und Full Service (25 %). Wenn Sie selbst verwalten und nur die Software nutzen möchten, starten Sie mit CENTCOM Starter für 169 € pro Monat. Alle Pakete im Überblick finden Sie auf unserer Preisseite.
Häufige Fragen zu No-Shows im Hotel
Was bedeutet No-Show beim Hotel?
Ein No-Show ist ein Gast mit bestätigter Buchung, der nicht anreist und vorher nicht abgesagt hat. Anders als bei einer Stornierung kann das Hotel das Zimmer dann meist nicht mehr verkaufen. Deshalb gilt dafür in der Regel eine eigene No-Show-Regel in den Buchungsbedingungen.
Ist eine No-Show-Gebühr legal?
Ja, wenn sie bei der Buchung wirksam vereinbart und dem Gast klar mitgeteilt wurde. Grundlage ist der Beherbergungsvertrag. Das Hotel muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen und darf nicht mehr verlangen als den tatsächlichen Ausfall.
Wie hoch darf eine No-Show-Gebühr sein?
Üblich ist der Preis der gebuchten Leistung abzüglich pauschal 20 % bei Übernachtung mit Frühstück, 30 % bei Halbpension und 40 % bei Vollpension. Konnte das Zimmer weiterverkauft werden, sinkt der Anspruch. Eine pauschale Strafe über den Schaden hinaus ist nicht vorgesehen.
Was ist No-Show-Management?
No-Show-Management umfasst alle Maßnahmen, mit denen ein Betrieb Nichtanreisen vermeidet und ihre Folgen begrenzt. Dazu gehören klare AGB, eine Kreditkartengarantie oder Anzahlung, Erinnerungsnachrichten, ein fester Ablauf am Anreisetag und die regelmäßige Auswertung der No-Show-Quote.
Quellen
- Hotelier.de: Was ist eine No Show?
- Hotelier.de: Wie No-Show-Rechnung richtig schreiben?
- Hotelier.de: Sind Kosten für eine Nichtanreise rechtlich durchsetzbar?
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Ausfallgebühr oder No-Show-Gebühr
- Hotelverband Deutschland (IHA): AGB für den Hotelaufnahmevertrag
- Hotelverband Deutschland (IHA): FAQ zum neuen Hotelmelderecht
- Stadt Emden: Informationen zur Übernachtungssteuer
